Wie Sie wieder aussteigen

Ausstieg

Zwei Wege führen hinaus: der Handelsplatz, jederzeit — und der gemeinsame Entscheid am Ende der Laufzeit.

Die Laufzeit, 5–10 Jahre

  1. Jederzeit

    Anteile über den Handelsplatz übertragen

  2. 6 Monate vor Ende

    Information an alle Eigentümer

  3. Ende der Laufzeit

    Refinanzierung mit ⅔-Mehrheit, sonst Verkauf

01

Der Handelsplatz

Sie können Ihre Anteile jederzeit über den Guildroof-Handelsplatz an andere Interessenten übertragen — wenn sich eine Käuferin findet.

Es gibt keine Garantie auf den Einstandspreis.

02

Das Ende der Laufzeit

Die Haltedauer beträgt 5 bis 10 Jahre und ist an die Hypothek gekoppelt.

Am Ende der Laufzeit entscheiden die Eigentümer: Refinanzierung mit Zweidrittelmehrheit, sonst Verkauf. Sie werden sechs Monate vorher informiert.

Kosten bei der Übertragung

Kosten bei der Übertragung
MiteigentumObjekt-AG
Guildroof-GebührKeineKeine
NotarJaNein
GrundbuchJaNein
HandänderungssteuerJe nach KantonNach kantonalem Recht

Und wenn es Guildroof nicht mehr gibt?

Fällt Guildroof aus, gehört das Haus weiter den Eigentümern. Sie setzen eine neue Verwaltung ein.

Anteile werden nicht an einer Börse gehandelt. Ob und wann Sie verkaufen können, hängt davon ab, ob sich eine Käuferin findet.

Fragen, bevor Sie sich eintragen?

Schreiben Sie uns. Wir antworten persönlich.

hallo@guildroof.ch

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